Patientenrechte
Aufklärung vor dem Eingriff
Sie haben Anspruch auf verständliche Aufklärung über Diagnose, geplanten Eingriff, Alternativen und Risiken – rechtzeitig, damit Sie in Ruhe entscheiden können. Bei uns liegt zwischen Aufklärung und Eingriff immer mindestens ein Tag.
Einwilligung und Widerruf
Keine Behandlung ohne Ihre Einwilligung. Sie können sie jederzeit widerrufen, auch nach Beginn der Planung, ohne Angabe von Gründen.
Kostenvoranschlag
Ab CHF 500 erhalten Sie vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen, nach Positionen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag. Wird es teurer, halten wir an und sprechen vorher mit Ihnen.
Einsicht in Ihre Unterlagen
Sie können Ihre Krankengeschichte, Aufnahmen und Befunde jederzeit einsehen und Kopien verlangen. Wir geben Ihre Unterlagen auch an eine weiterbehandelnde Praxis heraus.
Zweitmeinung
Eine Zweitmeinung ist Ihr Recht, nicht Ihr Misstrauen. Wir stellen alle Unterlagen dafür zusammen. Umgekehrt beurteilen wir fremde Behandlungspläne für CHF 120 – unabhängig davon, ob Sie sich danach für uns entscheiden.
Beschwerden
Sprechen Sie uns direkt an: praxis@ossea.ch. Kommen wir nicht zusammen, steht Ihnen die Ombudsstelle der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO offen.